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Angelsportverein Werne - Lippetal e. V. Aktuelles Verein Jugendgruppe Gewässer Anglerinfo Impressum Kontakt
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Beiträge
Die Mitgliedschaft im Verein kostet:
Erwachsene Neuaufnahme einschließlich 1. Jahresbeitrag: 160,00 € Jahresbeitrag für das folgende Jahr: 62,00 €
Partnerbeitrag für Erwachsene (gültig ab dem 2. Mitgliedsjahr des Partners des Mitgliedes, welches bereits Beiträge entrichtet) 41,00 €
Jugendliche bis 18* Jahre Neuaufnahme einschließlich 1. Jahresbeitrag: 60,00 € Jahresbeitrag für das folgende Jahr: 41,00 €
Familienbeitrag für Jugendliche (gültig ab dem 2. Mitgliedsjahr des zweiten und aller weiteren Kinder eines erwachsenen Mitgliedes) 30,00 €
* Personen, die älter als 18 Jahre sind, sich jedoch noch in der Ausbildung befinden (Schule, Studium, betriebliche Ausbildung) bezahlen nur den Jahresbeitrag für Jugendliche. Die ermäßigten Beiträge gelten nur für die erste Ausbildung. Die Ausbildung ist jährlich durch Vorlage einer Bescheinigung des ausbildenden Betriebes, der Schule oder der Hochschule nachzuweisen.
Aufnahme in den Verein Gemäß unserer Satzung kann jede natürliche Person dem Verein beitreten. Sinnvoll ist ein Beitritt aber erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, da jüngere Interessenten gemäß Landesfischereigesetz NRW keinen Jugendfischereischein erhalten und somit die Fischerei auch nicht ausüben können. Der Jugendfischereischein wird von den zuständigen Behörden jeweils als Jahresschein bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausgestellt. Personen mit Jugendfischereischein dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben. Die Sportfischerprüfung kann mit vollendetem 13. Lebensjahr vor der Unteren Fischereibehörde abgelegt werden. Unser Verein bietet Vorbereitungslehrgänge für die Sportfischerprüfung an. Mit bestandener Sportfischerprüfung kann der Angler dann den Fischereischein mit vollendetem 14. Lebensjahr bei der zuständigen Behörde erwerben. Die zuständigen Behörden, die Fischereischeine und Jugendfischereischeine ausstellen, sind in der Regel die Ordnungsämter oder Bürgerbüros des Wohnortes und normalerweise bei der Stadtverwaltung angesiedelt. |