Angelsportverein Werne - Lippetal e. V.

Aktuelles Verein Jugendgruppe Gewässer Anglerinfo Impressum Kontakt

 

Nach oben

 

Verbandsseen

Holtwicker See

Erlaubte Fanggeräte:

2 Angelruten mit je einem Haken

 

Fangbeschränkung:

2 Karpfen pro Tag

 

Anfahrt:

B 474 von Coesfeld Richtung Ahaus, in Holtwick links ab Richtung Gescher K 34, ca. 1,3 km hinter Bahnüberführung scharfe Linkskurve, nicht Linkskurve folgen sondern geradeaus, Napoleonsweg, nach 2000 m links über unbefestigten Wirtschaftsweg bis zum Teichgelände.

 

 

Bierder See I und II sowie Friller See

Erlaubte Fanggeräte:

2 Angelruten mit je einem Haken

1 Köderfischsenke bis maximal 1 Meter x 1 Meter

 

Fangbeschränkungen:

3 Karpfen, 2 Hechte und 2 Zander pro Tag

 

Anfahrt Bierderer See:

Über die BAB 2 (Oberhausen-Hannover), Richtung Hannover, Abfahrt Porta Westfalica/Minden, dann B 482 in Richtung Minden-Nienburg bis zur Abfahrt Lahde (ca. 20 km). Durchfahrt Ortschaft Lahde (Richtung Wiedensahl bis zur Ortschaft Bierde, dort dem Hinweisschild "Kieswerk" folgen.

Anfahrt Friller See:

BAB 2 Richtung Hannover , Abfahrt Porta Westfalica / Minden, B 482 Richtung Minden / Nienborg bis zur Abfahrt Wietersheim. Vor dem Rasthaus Wietersheim links bis zur nächsten Querstrasse (altes Mühlengebäude), dort links abbiegen über die Bundesstrasse 482. Das Gewässer mit Parkplatz liegt an der B 482 in der Nähe der Ortschaft Frille.

 

Offlumer See

Erlaubte Fanggeräte:

2 Angelruten mit je einem Haken

1 Köderfischsenke bis maximal 1 Meter x 1 Meter

 

Fangbeschränkungen:

2 Karpfen und 2 Zander pro Tag

 

Sonstige Bestimmungen:

Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich. Es darf nur innerhalb dieser Bereiche geangelt werden.

Anfahrt:

Über BAB 1 (Hansalinie), Abfahrt Münster-Nord, dann B 54 a bis Steinfurt, von dort Richtung  Rheine, in Neuenkirchen auf die B 70 Richtung Wettringen, bei der Molkerei Naarmann rechts abbiegen zum Offlumer See.

 

 

Wichumer See bei Heek

Erlaubte Fanggeräte:

2 Angelruten mit je einem Haken

 

Fangbeschränkungen:

2 Karpfen prp Tag

 

Sonstige Bestimmungen:

Der nördliche Teil des Gewässers darf beangelt werden (Beschilderung beachten!).

 

Anfahrt:

Aus Südwesten B 70  über Ahaus bis Heek oder BAB 31, Ausfahrt Heek. Bei Heek L 574 nach Heek-Nienborg. Aus Nordosten B 54 bis Ausfahrt Ochtrup. Von dort L573 nach Heek-Nienborg. Im Ortskern Hauptstraße überqueren, bzw. auf der L574 aus Süden kommend links abbiegen und die Dinkel überqueren. Nach Überquerung der Autobahn rechts abbiegen. 

 

 

Gewässer Ochtrup Weiner (Nienborger Damm)

Erlaubte Fanggeräte:

2 Angelruten mit je einem Haken

 

Fangbeschränkungen:

2 Karpfen pro Tag

 

Sonstige Bestimmungen:

Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich.

 

Anfahrt:

BAB 31, Abfahrt Gronau - Ochtrup und weiter auf der B54n nach Ochtrup, an der 1 Ausfahrt die B 54n verlassen und Richtung Heek - Nienborg (L 573, Ochtruper Landstrasse) fahren; das Gewässer liegt nach ca. 1 km auf der rechten Seite neben einem Modellflugplatz. Von Münster auf der B54 bis zur Kreuzung mit der B 70; dort Richtung Ahaus, nach ca. 2 km auf die B 54n, dann weiter, wie oben beschrieben.

 

 

Gewässer Lüchtringen

(K 46 bei Lüchtringen an der Weser)

Bitte Beschilderung beachten!

Erlaubte Fanggeräte:

2 Angelruten mit je einem Haken

 

Fangbeschränkungen:

2 Karpfen pro Tag